e-Rezept, e-Medikation & Elga

Seit 01.Juli 2023 ist die e-Medikation in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern aktiv. Ohne Papierrezept ist die Vorlage der E-Card unbedingt erforderlich. Mit der Versicherungsnummer können keine Verschreibungen mehr abgerufen werden.

E-Rezept
total digital!

Mit dem e-Rezept werden Kassenrezepte anstatt auf Papier als elektronisches Rezept ausgestellt.
Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach mit:

  • der e-Card
  • oder e-Rezept Code am Handy
  • oder e-Rezept Ausdruck

Was bringt mir das e-Rezept?

  • Einlösung in der Apotheke auch ohne Papierrezept möglich -> mit der e-Card oder e-Rezept Code
  • Alle offene e-Rezepte auf einem Blick:
    www.meinesv.at und in den Apps von MeineSV, BVAEB, ÖGK und SVS
  • Papierbelege können verloren gehen oder unleserlich sein -> das e-Rezept nicht.
  • Tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren: eine Befreiung wird schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam.

Gibt es das e-Rezept nicht schon längst?

Während der Corona-Pandemie wurde eine Übergangslösung geschaffen, um kurzfristig die Verschreibunng von Medikamenten ohne persöhnlichen Arztkontakt zu ermöglichen: Rezepte können in der e-Medikation eingetragen und mit der e-Card oder der Sozialversicherungsnummer in der Apotheke eingelöst werden. Die Übergangslösung war aber zeitlich befristet und nur für Personen möglich, die an ELGA teilnahmen.

WARUM sieht das Rezept jetzt anders aus ?

Mit dem e-Rezept gibt es keine vorgedruckten Formulare für Kassenrezepte mehr. Das Rezept wird komplett in der Ordination ausgedruckt. Das Format des Rezeptes hängt vom Drucker in der Ordination ab. Jedenfalls wird am e-Rezept Ausdruck der e-Rezept Code aufgedruckt. Wie gewohnt ist jedes Kassenrezept ab der Ausstellung einen Monat lang gültig.

Wann erhalte ich einen Papier-Ausdruck?

Bis das e-Rezept österreichweit bei allen ÄrztInnen sowie in allen Apotheken im Einsatz ist, erhalten Sie jedenfalls einen Ausdruck mit dem e-Rezept Code. Damit können Sie Ihr Rezept in jeder Apotheke österreichweit einlösen.

Werden e-Rezepte auf der e-Card gespeichert?

Nein, e-Rezepte werden im e-card System gespeichert, nicht auf der e-Card selbst.

Wie bekomme ich den e-Rezept Code auf mein Handy?

  • Die kostenlosen Apps von MeineSV, BVAEB, ÖGK und SVS können Sie in den App-Stores finden und wie gewohnt installieren. Nach dem Login mit der Handysignatur haben Sie Zugang zu Ihren persöhnlichen Daten und ausgewählten Services aus MeineSV.
  • Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle offenen Rezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden.
  • Durch das Antippen können Sie ein e-Rezept auswählen und den Code anzeigen. Diesen Code können Sie direkt in der Apotheke vorzeigen oder zur späteren Einlösung auf Ihrem Handy sichern. Der e-Rezept Code kann auch weitergeleitet werden, z.B. wenn eine andere Person das e-Rezept in der Apotheke einlöst.

Wie funktioniert das e-Rezept?

1.Schritt: Die ÄrztInnen erstellen und speichern das e-Rezept im e-Card System.

2.Schritt: Bis das e-Rezept in ganz Österreich gibt, wird noch ein Papierrezept ausgestellt, auf dem der Code aufgedruckt ist.
ODER:
Mit der Handysignatur können Sie den Code elektronisch über die Apps von MeineSV, BVAEB,ÖGK und SVS abfragen.

3.Schritt: In der Apotheke wird das e-Rezept durch scannen des Codes
ODER:
durch das Stecken der e-Card aus dem e-Card System abgerufen.

4.Schritt: Sie erhalten das verschriebene Medikament.

WARUM kann ich mich von e-Rezept nicht abmelden?

e-Rezept ersetzt das bisherige Papier-Kassenrezept und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozislversicherung.
Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.

Sind meine e-Rezept Daten sicher?

Ja, denn e-Rezepte werden verschlüsselt im hochsicheren Gesundheitsinformationsnetz übertrageen und im e-card System gespeichert. Nur berechtigte Personen haben darauf Zugriff:

  • ÄrztInnen können nur die von ihnen selbst ausgestellten e-Rezepte einsehen.
  • Apotheken erhalten durch scannen des e-Rezept Codes Zugriff auf ein bestimmtes e-Rezept oder können durch Stecken der e-Card alle offenen e-Rezepte einer Person abrufen.
  • Für die Abrechnung von Kassenrezepten kann die Sozialversicherung wie bisher die Rezeptdaten einsehen.

Mehr Informationen:
www.chipkarte.at/e-rezept
e-card Serviceline: 0501243311

e-Medikation
Sicher.
Informiert.

Was ist e-Medikation?

e-Medikation ist eine ELGA- Funktion.
Von ÄrztInnen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste gespeichert. BürgerInnen können über das ELGA-Protal auf www.gesundheit.gv.at ihre Medikationsliste selbst einsehen.

Was bringt e-Medikation?

Sie selbst und Ihre behandelnden ÄrztInnen erhalten einen aktuellen Überblick über Ihre verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente. Ihr/e ÄrtzInnen kommen so rascher zu wichtigen Informationen und können damit unerwünschte Wechselwirkungen, sowie unnötige Doppelverschreibungen verhindern.

Wann startet die e-Medikation?

Seit 01.Juli 2023 ist die e-Medikation in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern aktiv und man hat nur noch die Möglichkeit unter Vorlage der E-Card die Medikationen zu erhalten.

Wie komme ich zu meiner e-Medikationsliste?

Über das Gesundheitsprotal www.gesundheit.gv.at gelangen Sie in Ihre persönliche ELGA und somit auch zu Ihrer e- Medikation. Für den Login benötigen Sie entweder Handysignatur oder Bürgerkarte, um sich eindeutig zu identifizieren. Mehr Informationen zu Handysignatur und Bürgerkarte-Registrierung und Aktivierung- unter www.buergerkarte.at.

Was kann ich mit meiner e-Medikationsliste machen?

Sie haben die Möglichkeit, die Liste auszudrucken oder am Computer zu speichern. Sie können Ihre gesamte e-Medikation auch löschen. Einzelne Einträge können nicht gelöscht werden, nur die gesamte Liste. Danach beginnen Sie wieder mit einer „leeren“ Liste.

Wie funktioniert e-Medkation bei ÄrztInnen?

Bestimmte KassenärztInnen sind verpflichtet, verordnete Medikamente in Ihre e-Medikation zu speichern. Ihre behandelnden ÄrztInnen können Ihre Medikationsliste einsehen und haben damit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.

Wie funktioniert e-Medikation in der Apotheke?

Durch das Scannen des Codes auf Ihrem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in Ihre e-Medikation speichern.

Wer kann auf meine e-Medikationsliste zugreifen?

Auf Ihre e-Medikationsliste dürfen nur jene ÄrztInnen zugreifen, bei denen Sie aktuell in Behandlung bzw. Betreuung sind. Apotheken, die nur Ihr Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, ist das Stecken Ihrer E-Card in der Apotheke nötig.

Mehr Informationen erhalten Sie unter der Serviceline unter der Telefonnummer

050 124 4411

werktags von Montag bis Freitag von 07:00-19:00 Uhr, oder Sie besuchen das ELGA- Protal unter www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at.

Quelle

ELGA-Portal www.gesundheit.gv.at, www.elga.gv.at.

E-REZEPT: www.chipkarte.at/e-rezept
www.meinesv.at